Montag, 11. August 2014

KFZ-Schäden - Gutachten nicht erstattungsfähig!

Bei Bagatellschäden muss ein Unfallgutachten aus eigener Tasche bezahlt werden Die Kosten für ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der Schadenshöhe sind bei Bagatellschäden nicht erstattungsfähig.

Foto: privat





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